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Pflegegeld Rechner: Kombinationsleistung in der Pflege

Inhaltsverzeichnis

Wir alle wissen, dass die Pflege eines geliebten Menschen teuer sein kann. Aber wussten Sie, dass es staatliche Leistungen gibt, die bei den Kosten der Pflege helfen? Das Pflegegeld ist eine solche Leistung, und mit unserem Online-Rechner können Sie herausfinden, ob Sie Anspruch darauf haben. Lesen Sie weiter, um mehr über diese finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige zu erfahren.

Kombinationsleistungen – Definition

Von einer Kombinationsleistung spricht man, wenn ein Pflegedienst auch für die häusliche Pflege in Anspruch genommen wird. Der Pflegegeldrechner ist mehr oder weniger ein Kombinationspflege-Rechner. Wenn jemand sowohl Sachleistungen als auch Geldleistungen erhält, spricht man von einer kombinierten Leistung. Es ist sehr aufwendig zu berechnen, wie viel Pflegegeld bei Inanspruchnahme der Kombinationsleistung zur Verfügung steht. Wenn eine Person nur 76,5 % ihres monatlichen Pflegegeldes in Anspruch nimmt, erhält sie in Zukunft nur noch 23,5 % dieser Leistungen. Grundsätzlich ist es einfacher, den obigen Pflegerechner zur Berechnung der Kombinationsleistung zu verwenden. Die Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt.

Pflegegeld

Das Pflegegeld bietet eine niedrigere monatliche Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige, im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, die die Pflegetätigkeit professioneller Pflegekräfte vergüten. Die pflegebedürftige Person kann das Pflegegeld nach eigenem Ermessen verwenden, z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen oder andere anerkannte Hilfen im Alltag.

Alle Voraussetzungen für die Kombinationsleistung

Nach § 38 SGB XI haben pflegebedürftige Personen, die Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Sachleistungen haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Kombinationspflege.

Die Kombinationspflege steht nur Personen mit einer anerkannten Pflegestufe 2 oder höher zu. Denn Personen mit Pflegestufe 1 können keine der beiden oben genannten Leistungen erhalten.

Damit eine Person Anspruch auf Kombinationsleistungen hat, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Sie muss mindestens den Pflegegrad 2 haben, die Pflege muss zu Hause stattfinden, sie muss einen Antrag auf Kombinationsleistungen bei ihrer Pflegekasse gestellt haben und sie darf ihren Anspruch auf ambulante Sachleistungen des Pflegedienstes noch nicht vollständig ausgeschöpft haben.

Wird das Pflegegeld automatisch ausbezahlt

Wenn Sie Kombinationspflege wünschen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen.

Die Abrechnung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse funktioniert wie folgt:

  • Der Pflegegrad wurde genehmigt und das volle Pflegegeld wird gezahlt, wenn keine Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden
  • Der Pflegedienst reicht die Rechnung für das Pflegegeld direkt bei der Pflegekasse ein. In diesem Fall erhalten Sie kein Pflegegeld.
  • Die Pflegekasse zahlt die Pflegeleistung. Der nicht verbrauchte Teil des Pflegegeldes wird von der Pflegekasse berechnet und an Sie ausgezahlt. Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.

Wie kann man die Kombinationsleistung beantragen?

Einzelpersonen sollten diesen Anspruch in Anspruch nehmen, da er in diesen schwierigen Zeiten zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten kann. Es wäre ratsam, diesen Anspruch nicht zu vernachlässigensie kann dazu beitragen, die Kosten für die Gesundheitsversorgung zu decken. Um für die Einstufung in eine Pflegestufe in Betracht zu kommen, müssen die Betroffenen einen Antrag stellen bei die Pflegekasse. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie für eine hochwertige Gesundheitsversorgung benötigen. Deshalb ist es wichtig eine Pflegeversicherung zu beantragen. Auf diese Weise kann man sich die finanzielle Unterstützung sichern, die man braucht, um seine Gesundheit und sein Wohlbefinden zu erhalten.

Sobald der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat und ein entsprechender Pflegegrad zugewiesen wurde, hat man Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen.

Um Kombinationspflegeleistungen zu erhalten, muss man einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließen. Der Prozentsatz, den man vom Pflegegeld erhält, errechnet sich aus den bereits in Anspruch genommenen Leistungen der ambulanten Pflegesachleistungen.

Wenn man sich für eine Kombinationsleistung entschieden hat, ist diese Entscheidung sechs Monate lang unwiderruflich. Nach Ablauf dieser Frist kann eine neue Vereinbarung mit dem Dienst geschlossen und damit eine neue Kombinationsleistung berechnet werden.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld im Jahr 2023?

Pflegebedürftige, die keine oder nur geringe Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, erhalten von der Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Damit wird die ehrenamtliche Pflege und die Pflege durch Angehörige unterstützt.

Staatliche Unterstützung gibt es auch für professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst und für Tages- oder Nachtpflege.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Je mehr Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, desto geringer ist der Anteil des monatlichen Pflegegeldes.

Andererseits werden seit einigen Jahren durch das “Erste Pflegestärkungsgesetz” die Leistungen für die teilstationäre Pflege nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet und können im Bedarfsfall voll ausgeschöpft werden.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Höchstbeträge, die je nach Pflegestufe für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt werden. Das Pflegegeld wird auf der Grundlage der Anzahl der wöchentlich geleisteten Pflegestunden gewährt, während die Sachleistungen auf der Grundlage einer ärztlichen Bedarfsfeststellung gewährt werden.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 316 € 724 €
Pflegegrad 3 545 € 1.363 €
Pflegegrad 4 728 € 1.693 €
Pflegegrad 5 901 € 2.095 €

So nutzen Sie einen Pflegegeldrechner

Individuen können über das Online-Tool ihre Kombinationsmöglichkeiten bei der Pflege ermitteln und ihren Anspruch auf Pflegegeld berechnen. Das Verfahren ist einfach, schnell und kostenlos.

So funktioniert der Rechner:

Schritt 1: Jahr auswählen

Wählen Sie bitte das Jahr aus, für das die Berech­nung des Pflege­gelds erfolgen soll.

Schritt 2: Pflegegrad

Geben Sie bitte Ihren Pflege­grad an.

Der Pflege­grad ist abhängig vom Grad des Pflege­bedarfs. Pflegeversicherung ist für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade zuständig. Dabei wird sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse unterstützt.

Dabei werden die Module

  • Mobilität
  • kognitive und kommu­nika­tive Fähig­keiten
  • Verhaltens­weisen und psychische Problem­lagen
  • Selbst­versor­gung
  • Bewältigung von Belas­tungen durch Krank­heit und Thera­pie
  • Alltags­gestaltung und soziale Kontakte

mit Punkten bewertet. Jedem Kriterium ist eine Gewichtung zugeordnet, die zur Berechnung der Endnote herangezogen wird; dieses Ergebnis kann maximal 100 Punkte erreichen. Die Gesamtpunktzahl.

Anhand dieser Gesamt­punkt­zahl werden folgende Pflege­grad-Ein­ord­nungen fest­gele

  • Pflegegrad 1: Pflegestufe 1 gilt für Personen mit leichten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die mit 12,5 bis 27 Punkten bewertet werden.
  • Pflegegrad 2: Pflegestufe 2 gilt für Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die zwischen 27 und 47,5 Punkten erreichen.
  • Pflegegrad 3: schwere Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit (ab 47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit (ab 70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit mit be­son­deren Anfor­derungen an die pfle­gerische Ver­sor­gung (ab 90 bis unter 100 Punkte)

Im Auftrag des Bundes­minis­teriums für Gesund­heit wurde empirisch unter­sucht, welche typi­schen Bedarfs­konstel­lationen sich anhand die­ser Einord­nung der Pflege­grade ergibt:

Täg­liche Hilfe bei Pflegegrad 1

  • Grundpflege: 27-60 Min
  • Psycho­soz. Unters­tützung: 0-1 mal
  • Nächtliche Hilfen: nein
  • Präsenz tagsüber: nein

Täg­liche Hilfe bei Pflegegrad 2

  • Grundpflege: 30-127 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: 0-1 mal
  • Nächtliche Hilfen: 0-1 mal
  • Präsenz tagsüber: nein

oder bei Demenz / psy­chischer Er­kran­kung

  • Grundpflege: 8-58 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: 2-12 mal
  • Nächtliche Hilfen: nein
  • Präsenz tagsüber: unter 6 Std.

Täg­liche Hilfe bei Pflegegrad 3

  • Grundpflege: 131-278 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: 2-6 mal
  • Nächtliche Hilfen: 0-2 mal
  • Präsenz tagsüber: unter 6 Std.

oder bei Demenz / psy­chischer Er­kran­kung

  • Grundpflege: 8-74 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: 6 mal bis ständig
  • Nächtliche Hilfen: 0-2 mal
  • Präsenz tagsüber: 6-12 Std.

Täg­liche Hilfe bei Pflegegrad 4

  • Grundpflege: 184-300 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: 2-6 mal
  • Nächtliche Hilfen: 2-3 mal
  • Präsenz tagsüber: 6-12 Std.

oder bei Demenz / psy­chischer Er­kran­kung

  • Grundpflege: 128-250 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: 7 mal bis ständig
  • Nächtliche Hilfen: 1-6 mal
  • Präsenz tagsüber: rund um die Uhr

Täg­liche Hilfe bei Pflegegrad 5

  • Grundpflege: 245-279 Min.
  • Psycho­soz. Unter­stützung: mind. 12 mal
  • Nächtliche Hilfen: mind. 3 mal
  • Präsenz tagsüber: rund um die Uhr

Schritt 3: Amb. Pflegedienst Anspruch max. 1363€

Sie können einen häus­lichen Pflege­dienst in Anspruch nehmen und bekommen monat­lich bis zu 1 363 € der Kosten durch die Pflege­kasse ersetzt.

Je nachdem, ob Sie die Leistung ganz oder teilweise in Anspruch genommen haben, können Sie eine anteilige Zahlung des Pflegegeldes bis zu 545 € für Ihren persönlichen Beitrag erhalten.

Dieser Anspruch kann als zusätzliche finanzielle Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten dienen und sollte nicht übersehen werden. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, damit Sie nicht den vollen Betrag, der Ihnen zur Verfügung steht, verpassen. Wenn Sie weitere Informationen zur Beantragung dieser Leistung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Behörde oder an unser Kundendienstteam. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um sich über diesen wichtigen Anspruch zu informieren.

Wird z.B die maximale Kassen­leistung in Höhe von 1 363 € durch den Pflege­dienst zu 60% (= 817,80 €) auf­ge­zehrt, so bleibt ein An­teil von 40% des maxi­malen Pflege­gelds als Aus­gleich für die Eigen­leis­tungen. Es werden 40% von 545 € (= 218,00 €) aus­gezahlt.

Ihr Pflegegeldanspruch

Bei Pflegestufe 3 haben Sie Anspruch auf das maximale monatliche Pflegegeld von 545 €, da Sie die volle Verantwortung für Ihre eigene Pflege übernehmen.

Anspruch teilstationäre Pflege

Falls Sie berech­tigt sind, teil­statio­näre Pflege (Tages- oder Nacht­pflege) in Anspruch zu nehmen, bekom­men Sie bei Pflege­grad 3 monat­lich bis zu 1 298 € der Kos­ten durch die Pflege­kasse ersetzt.

Anders als bei den Leis­tungen für die ambu­lante Pflege durch einen Pflege­dienst, wird die Inan­spruch­nahme von Leis­tungen für die teil­statio­näre Pflege bereits seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr negativ auf die Höhe des Pflege­gelds ange­rechnet.

Anspruch vollstationäre Pflege

¹) Hinweis: Bei voll­statio­närer Pflege, also der Unter­bringung im Pflegeheim besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Angegeben ist hier nur der Voll­ständig­keit halber die vom Pflegegrad abhängige Kosten­übernahme der Pflegekasse bei Heim­unter­bringung.

Seit 2022 Zuschüsse

Seit Januar 2022 wird auch für die Pflegestufen 2 bis 5 ein Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt, wodurch sich der Eigenanteil an diesen Kosten schrittweise verringert.

  • Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden weiterhin nicht bezuschusst.
  • Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem stationäre Pflegeleistungen bezogen werden.

. Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 erhalten

  • Einzelperson ist im ersten Jahr für 5 % der Pflegekosten verantwortlich.
  • Wenn die Person länger als 12 Monate Pflege benötigt, muss sie 25 % der Gesamtkosten selbst tragen.
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Kombinationsleistung bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege ist die Ersetzung einer privaten Pflegeperson durch einen Dritten, z. B. einen ambulanten Pflegedienst. Unter Kurzzeitpflege versteht man einen vollstationären Aufenthalt von maximal 56 Tagen pro Jahr.

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