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Pflegegrad 3: Tipps zur Geldleistung und Voraussetzungen

Inhaltsverzeichnis

Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, wie etwa Demenz und starken Einschränkungen in deren Selbstständigkeit, sind dem Pflegegrad 3 unterstellt. Sie erhalten Betreuungs- und Pflegeleistungen in einem größeren Ausmaß als in anderen Betreuungsstufen. Für Angehörige und den Versicherten selbst ist diese Einstufung wesentlich, denn sie entscheidet über Geldleistungen und externe Unterstützung. Welche Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 gegeben sein müssen und mit welchen Geldleistungen zu rechnen ist, verrät der nachfolgende Artikel.

Was versteht man unter der Pflegestufe 3?

Die oberste Voraussetzung für die Stufe 3 in der Pflege ist eine sogenannte schwere Beeinträchtigung in der eigenen Selbstständigkeit. Um den Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen wie die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen die Betroffenen zunächst bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegestufe 3 stellen. Diese bewertet im Rahmen der Begutachtung die verbleibende Selbstständigkeit des Antragstellers. Die Bewertung erfolgt dabei nach einem Punktesystem. Erreicht der Gutachter einen Punktestand von 47,5 Punkte jedoch weniger als 70 Punkte, erhält der Antragsteller Pflegegeld für Pflegegrad 3 und kann damit verbundene Pflegeleistungen beantragen.

Das sind die Voraussetzungen für Pflegestufe 3

Voraussetzung für die Pflegestufe 3 ist ein Gutachter des sogenannten medizinischen Dienstes, der im Begutachtungsverfahren oben genannte Mindestpunktzahl erreicht hat. Die Experten bewerten die Bewerber anhand der nachfolgenden Aspekte:

– Mobilität
– kognitive Fähigkeiten
– Verhaltensprobleme und psychische Gesundheit
– Selbstfürsorge
– selbstständige Bewältigung der Krankheit
– Aufbau von Routinen und soziale Kontakte

Bewertungsmaßstab für den 3. Pflegegrad

Anhand der nachfolgenden Kriterien können Sie als Versicherter, aber auch Sie als Angehöriger eine erste persönliche Einstufung vornehmen, die später anhand des Gutachters festgestellt wird.

Mobilität: Wie selbstständig ist der Betroffene und wie gut ist er in der Lage, seine Bewegungen zu verändern?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist der Betroffene in der Lage, sich im Alltag zeitlich und räumlich zurechtzufinden? Kann er eigene Entscheidungen treffen und trotzdem die Bedürfnisse benennen und mitteilen?

Probleme mit dem Verhalten und der psychischen Gesundheit: Wie oft benötigt die Person Hilfe bei psychischen Problemen wie aggressivem Verhalten oder Angstzuständen?

Selbstfürsorge: Wie selbstständig ist eine Person. Schafft sie es, sich jeden Tag zu waschen oder zu pflegen?

Selbstständiges Verhalten und Bewältigung der Bedürfnisse und Belastungen durch die Krankheit oder Behandlung: Welche Hilfe benötigt der Antragsteller, um mit der Krankheit und der Behandlung zurechtzukommen, etwa Hilfe beim Waschen oder beim Wechseln von Verbänden?

Aufbau von Alltagsroutinen und sozialen Kontakten: Wie selbstständig ist der Versicherte bei der Planung von Tagesabläufen oder der Pflege von Kontakten?

Bei der Benotung vergeben die Gutachter für jede Einheit Punkte, die dann benotet und zusammengezählt werden. Wenn die Gesamtpunktzahl die Anforderungen für Stufe 3 erfüllt, teilt die Krankenkasse dem Versicherten mit, dass dieser die vollumfänglichen Leistungen aus dem Pflegegrad 3 erhält.

Sparen Sie bei den Kosten für Pflege und Betreuung

Pflegeunterlagen werden von vielen Pflegekräften zur Vorbereitung auf Begutachtungstermine verwendet. Dies ist eine Vertragsvorlage, die Sie verwenden können, um den Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen zu dokumentieren. Dieses Dokument können Sie dem Gutachter bei der Begutachtung vorlegen. So kann dieser Ihren Pflegebedarf ermitteln und Ihre Chancen erhöhen, die richtige Pflegestufe und die richtigen Dienstleistungen zu erhalten und Sie für Kurzzeitpflege oder Langzeitpflege einstufen.

Pflegegrad 3 wieviel Geld bekommen Sie wirklich?

Die Pflegegrad 3 Geldleistung ist entscheidend, denn damit wissen Sie, wie viel Geld Ihnen aus der Versicherungsleistung tatsächlich zusteht. Das Pflegegeld für den 3. Pflegegrad beträgt im Monat 545 Euro. Zusätzlich gibt es weitere Leistungen, die für die Pflegestufe wesentlich sind.

Überblick aus Geld- und Sachleistungen

– Verhinderungspflege: jährlich 1.612 Euro
– Tages- und Nachtpflege: monatlich 1.298 Euro
– Pflegesachleistung: monatlich 1.363 Euro
– Kurzzeitpflege: jährlich 1.774 Euro
– Vollstationäre Pflege: monatlich 1.262 Euro

Zusätzlich:
Betreuungsgeld und Entlastungsleistungen: monatlich 125 Euro
Für Pflegehilfsmittel: monatlich 40 Euro
Für Hausnotruf: monatlich 25,50 Euro

Wohnraum:
Wohnraumanpassung: einmalig bis 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss: monatlich 214 Euro

Pflegeleistungen bei Stufe 3

Nach den anerkannten Pflegestandards liegen die monatlichen Kosten für Pflegebedürftige aus dem 3. Grad bei 1.363 Euro für die Pflegesachleistung in einer ambulanten Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus finden sich genannte Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen wie folgt:

Kombination von Geld- und Sachleistungen zum Erreichen des Pflegegrades 3

Das Betreuungsgeld kann immer dann mit dem Pflegegeld kombiniert werden, wenn die zu pflegende Person nicht nur von Angehörigen, sondern auch von ambulanten Pflegediensten betreut wird. Der Versicherte erhält dann nicht mehr das volle Pflegegeld, sondern nur noch ein anteiliges Geld für die Pflege. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld wird im Verhältnis zu den verbrauchten Sachleistungen gekürzt.

Tages- und Nachtpflege im 3. Pflegegrad

Die Pflegesätze für die Tages- und Nachtpflege orientieren sich an ambulanten Leistungen. Für die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung erhalten die Pflegebedürftigen 1.298 Euro pro Monat.

Pflegeausweis in 3. Pflegestufe

Benötigt eine pflege- und betreuungsbedürftige Person nach der Aufnahme in ein Pflegeheim auch für kurze Zeit eine qualifizierte Betreuung, etwa in einem Pflegeheim, erhält sie für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1.774 Euro Unterstützung von der Pflegekasse.

Die Kurzzeitpflege

Wenn der Versicherte während des Jahres keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat, kann dieser für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege und eine Leistung von bis zu 3.386 Euro im Jahr erhalten. Dies gilt dann, wenn Ihre Angehörigen erkranken, im Urlaub sind oder aus einem anderen Grund ausfallen. Versicherte der Kurzzeitpflege erhalten demnach zusätzlich die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes von 545 Euro, also 272,50 Euro.

Die Verhinderungspflege

Für die Leistungen bei Verhinderung von Angehörigen zahlt die Pflegeversicherung den Versicherten des Pflegegrades 3 für maximal vier Wochen im Jahr eine Leistung von bis zu 1.612 Euro. Wenn Sie in diesem Jahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, können Sie bis zu sechs Wochen Entlastung für maximal 2.418 Euro im Jahr aus der Verhinderungspflege bekommen. Nehmen Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch, erhalten Sie weiterhin für bis zu sechs Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes.

Geldleistung – Entlastung im 3. Pflegegrad

Pflegebedürftige aus dem Pflegegrad 3 können ein Pflegegeld in Höhe von 125 Euro pro Monat für Pflege und Betreuung beantragen. Mit dem Pflegegeld kann der Versicherte zum Beispiel einer Betreuungsgruppe für Menschen, die geistige oder körperliche Beeinträchtigungen vorweisen, beitreten.

Mehr Hilfe für ungenutzte Sachleistungen

Personen, die die Sachleistung von 1.363 Euro nicht vollständig ausschöpfen und im 3. Pflegegrad angesiedelt sind, können bis zu 40 Prozent der Mittel für zusätzliche Unterstützungsleistung verwenden. Durch diese Leistungen können Pflegebedürftige, die in Zukunft eine erhöhte Pflege benötigen, bis zu 545,20 Euro zusätzlich beanspruchen.

Pflegegrad 3 wieviel Geld für Zusatzleistungen?

Wie bei der häuslichen Pflege haben auch Pflegebedürftige der Stufe 3 Anspruch auf Medikamente und Zuschüsse. Pflegebedürftige erhalten die folgenden medizinischen und pflegerischen Leistungen:

– Technische Pflegehilfe wie zum Beispiel Hausnotrufsystem für 25,50 Euro pro Monat.
– Verbrauchszuschuss von bis zu 40 Euro monatlich, etwa für Matratzenauflagen, -Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
– Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums an die 3. Pflegestufe.

Die Pflegekasse unterstützt auch alle Maßnahmen zur Regelung der Barrierefreiheit von Wohnräumen, das Anheben und Absenken von Treppen, den Umbau einer Badewanne in eine Dusche oder andere barrierefreie Maßnahmen in der Wohnung. Die Unterstützung kann verlängert werden oder es werden bei Bedarf mehrere Hilfen angeboten.

Pflegegrad 3 Geldleistung in der stationären Pflege

Neben genannten Leitungen haben bis zu vier Versicherte in Pflegestufe 3, die in ambulante 24-Stunden-Gruppen oder Seniorenwohngemeinschaften ziehen, Anspruch auf einen Zuschuss von 4.000 Euro für eine altersgerechte Wohnraumanpassung. Zusätzlich erhalten maximal vier Bewohner einen einmaligen Zuschuss von je 2.500 Euro und einen Zuschuss von 214 Euro pro Person und Monat für die Einstellung eines Bediensteten in der Einrichtung.

Konsultationen und Beratungsbesuche für Pflege aus Stufe 3

Die Pflegekasse übernimmt zum Beispiel die Kosten für Beratungsgespräche bei Pflegestufe 3, etwa um altersgerechte Wohnräume besser zu erhalten oder zu modernisieren. Zu den Leistungen gehören auch regelmäßige Beratungsbesuche für den Umgang und das Leben im Alltag.

Pflegeheim Betreuung für Stufe 3 in der Pflege

Seit Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige der Stufe 3 in Pflegeheimen 1.262 Euro pro Monat. Neben den Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege haben sich zum 1. Januar 2017 auch die Bewohnerbeiträge geändert. Die individuellen Pflegebeiträge steigen nicht mehr wie bisher bei erhöhter Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe, sondern bleiben für die Gesamtbevölkerung gleich. Allerdings gibt es nach wie vor Unterschiede zwischen den Pflegeheimen, da nicht alle Pflegeheime die gleichen Entgelte verlangen. Neben den Eigenbeiträgen für die Pflege müssen die Bewohner auch für ihre Unterkunft, Verpflegung und anteilige Beiträge selbst aufkommen.

Einrichtungseinheitlicher Anteil

Der einrichtungseinheitliche Anteil ist für viele oft irreführend, denn dieser ist nicht auf den Eigenanteil des Bewohners bezogen. Vielmehr bezieht sich der Anteil auf die pflegebedingten Ausgaben, die allen Pflegeheimbewohnern nach Abzug der Krankenversicherungsleistungen zustehen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten werden separat berechnet und variieren je nach Bewohner, zum Beispiel nach Zimmergröße.

Geldleistungen für Zeitaufwand in Stufe 3

Seit der Pflegereform 2017 ist die aufgewendete Zeit nicht mehr entscheidend für den jeweiligen Pflegegrad und wird auch nicht mehr danach berechnet. Wenn Sie ein Pflegegutachten benötigten, einen Angehörigen zu Hause pflegten, waren folgende Aufzeichnungen wesentlich für die Berechnungsgrundlage:

Körperpflege: Baden, Waschen, Mund- und Zahnpflege, Körperpflege, Gesichtspflege
Ernährung: Kochen in mundgerechten Portionen, Einkauf etc.
Entleerung: Urinieren, Stuhlgang, Kleidung ordnen etc.
Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Treppensteigen, An- und Umkleiden etc.

Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad seit 2017

Wer am 1. Januar 2017 eine anerkannte Pflegestufe hat, wechselt automatisch in den neuen Pflegegrad und erhält alle bisherigen Leistungen. Die Pflegestufen 2 und 1 wechseln in den Grad 3. Die Pflegeversicherung ordnet Menschen, die in der Stufe 2 pflegebedürftig sind, automatisch der 3. Stufe zu. Menschen mit Demenz, die bisher Pflegestufe 1 erhalten haben und körperlich pflegebedürftig sind, werden ebenfalls automatisch dem Grad 3 zugeordnet. Das neue Gesetz von 2017 hat demnach niemanden schlechter gestellt. Im Gegenteil, es ordnet automatisch höheren Pflegraden zu.

Pflege in Stufe 3 mit Demenz

Bestätigt der Gutachter die Stufe 3 des Versicherten, bedeutet dies “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Doch was bedeutet im Fall einer Demenz? Wie beeinträchtigt ist der Pflegebedürftige und welche Voraussetzungen gibt es für den 3. Pflegegrad? Hier ein praktisches Beispiel:

Frau Jansen ist 79 Jahre alt. Sie leidet seit zehn Jahren an Altersdemenz, welche mittlerweile in einem fortgeschrittenen Stadium ist. Mit dem Ausbruch Krankheit ist sie auch in eine Depression gefallen. Ihre Tochter hat sie in all den Jahren lange Zeit täglich unterstützt, doch jetzt ist sie dazu nicht mehr in der Lage. Frau Jansens Demenz schränkt nicht nur ihr geistiges Verständnis, sondern mit zunehmendem Alter auch die Mobilität ein. Erst konnte sie sich noch gut an Bewegungsabläufe erinnern, doch jetzt fällt es ihr immer schwerer, im Alltag zurechtzukommen. Ihre Wohnung befindet sich im zweiten Stock und auch sonst benötigt sie Hilfe beim Treppensteigen. Außerdem hat sie Schwierigkeiten, morgens aus dem Bett zu kommen und ist durch die fortgeschrittene Altersdemenz oft verwirrt.

Der Gutachter hat Frau Jansen in zuvor genannten Rubriken benotet, darunter Mobilität, Selbstfürsorge usw. Im Anschluss werden die Punkte zusammengezählt und Frau Jansen dem Pflegegrad zugeordnet.

Voraussetzungen für den 3. Pflegegrad im Bereich Demenz und Leistungserbringung

Hat ein Patient wie Frau Jansen Demenz und aufgrund dessen Schwierigkeiten im Bereich Mobilität, wird dieser mit einem höheren Punktesystem, zum Beispiel 7,5 Punkten bewertet. Im Bereich der Selbstfürsorge und Selbstversorgung werden unterschiedliche Kriterien gewichtet. Zum einen kann Frau Jansen tägliche Bewegungen ausüben, doch fehlt die Erinnerung, ist sie unsicher und verwirrt. Durch den unkontrollierbaren Einschnitt der Demenzerkrankung in den Alltag wird der Patient in diesem Bereich einer höheren Punkteanzahl zugeordnet. So wird auch mit den restlichen Kriterien verfahren, um am Ende ein eindeutiges Ergebnis für die Einordnung in den 3. Pflegegrad zu erhalten. Im Anschluss bekommt der Patient ein Pflegegeld in der Höhe von 545 Euro pro Monat. Das Verfahren zur Beurteilung der verbliebenen Selbstständigkeit des Versicherten ist komplex. Einen detaillierten Überblick über die Punkteverteilung und die Gewichtungskriterien in den jeweiligen Bereichen gibt der jeweilige Gutachter.

Profitieren Sie von Geldleistungen und zögern Sie nicht

Den Antragstellern fällt es schwer zu akzeptieren, dass sie Hilfe brauchen, und sie weigern sich manchmal mit verbalem oder aggressivem Verhalten. Das tägliche Leben schränkt Betroffene oft ein, sie verschließen sich und gehen nicht offen mit der Situation um. Das schränkt nicht nur körperlich, sondern auch psychischer Natur ein. Zögern Sie deshalb nicht, rechtzeitig Hilfe für sich selbst oder Ihren Angehörigen zu holen. Wie Sie sehen, sind die Geldleistungen bei beginnender Demenz und anderen Erkrankungen jedenfalls gegeben und dazu da, vollumfänglich von Ihnen genutzt zu werden.

Voraussetzungen kontrollieren und Geldleistung planen

Sie müssen planen, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Wenn Sie selbst den Bedarf einer Pflegeleistung haben, kontaktieren Sie einen Gutachter und lassen Sie sich nach genanntem Schema benoten. Die Einstufung ist wesentlich für die Geldleistungen, die sie in der weiteren Pflege erfahren. Zusätzlich zu genannten Leistungen haben Sie Anspruch auf Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen des Alltags. Wenn Sie einen neuen Wohnraum benötigen oder ihren Aktuellen entsprechend umbauen müssen, können Sie die Geldleistungen aus der Stufe 3 ebenso unterstützen. Darüber hinaus ist es für Angehörige wichtig, Teil der Beantragung auf Pflegeleistung in Stufe 3 zu sein. Damit Sie keine wichtigen Kriterien übersehen und der Angehörige nicht allein ist, gilt das 4-Augen-Prinzip.

Erarbeiten Sie gemeinsam ein Konzept für den Gutachter, damit Sie diesem die Prüfung weitgehend abnehmen. Je besser Sie vorbereitet sind, umso einfacher ist es für den Gutachter, Sie in die richtige Pflegestufe einzuordnen. Geduld ist das Maß der Dinge. Seien Sie für alle Fälle gefasst und geben Sie Ihrem Angehörigen, der Hilfe benötigt Zeit und Raum, um sich auf das neue Umfeld einzustehen. Mit den richtigen Bezügen und Leistungen wird der Alltag im Pflegefall um ein Vielfaches leichter werden.

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