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Pflegegrad 5 Geldleistung und Voraussetzungen

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen:

Das Pflegesystem in Deutschland hat sich geändert, und die Pflegestufen wurden durch Pflegegrade ersetzt. Diese Änderung erfolgte am 1. Januar 2017. Das alte Pflegesystem unterschied zwischen drei Pflegestufen, die sich an der Art und dem Ausmaß der Hilfebedürftigkeit orientierten. Das neue Pflegesystem hingegen unterscheidet zwischen fünf Pflegegraden, die ebenfalls an der Art und dem Ausmaß der Hilfebedürftigkeit ausgerichtet sind.

Ein weiterer Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe besteht darin, dass die Pflegegrade neben der körperlichen auch die kognitive und psychische Beeinträchtigung berücksichtigen, während die Pflegestufen ausschließlich auf körperliche Beeinträchtigungen abzielten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegestufen das alte Pflegesystem in Deutschland darstellen, während die Pflegegrade das neue Pflegesystem repräsentieren. Die Pflegegrade umfassen eine breitere Palette an Hilfebedürftigkeit und berücksichtigen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, während die Pflegestufen ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigten.

Was versteht man unter Pflegegrad 5?

Mit einer Pflegestufe 5 bescheinigen die Pflegekassen ihren Versicherten „die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei besonderem Pflegebedarf“ und bewilligen damit die breitesten Leistungen der Pflegekassen.
Um diese Pflegestufe in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte oder sein Angehöriger zunächst einen Antrag auf Pflegestufe bei seiner Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Facharzt des sogenannten medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) auf ihre Selbständigkeit überprüft. Das Ranking basiert auf einem Punktesystem. Je abhängiger ein Bewerber ist, desto mehr Punkte sammelt er und desto höher ist die Unterstützung, die er erhält. Voraussetzung für diese Pflegestufe ist eine sichere Punktzahl von 90 bis 100.

Der Pflegegrad 5 berechtigt zu einer hohen Geldleistung durch die Pflegeversicherung, die für die finanzielle Absicherung der Pflegekosten aufkommt. Diese Geldleistung, auch Pflegegeld genannt, ist abhängig von der Pflegestufe, die von 0 bis 5 reicht und den Pflegebedarf widerspiegelt. Die Pflegestufe 3 entspricht dem Pflegegrad 5 und berechtigt zu einer hohen Geldleistung.

Voraussetzungen, um den Pflegegrad 5 zu bekommen:

Voraussetzung für die Pflegestufe 5 ist „die schwerste Beeinträchtigung der Autonomie mit besonderem Pflegebedarf“. Im Rahmen des aktuellen Bewertungsverfahrens (auch als “NBA” bekannt) müssen die Gutachter zwischen 90 und 100 Punkte ermitteln, damit ein Antragsteller Pflegestufe 5 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse erhält.

Bewertungskriterien für die Pflege:

  • Wie gut bewegt sich der Pflegebedürftige selbstständig und kann er die Position wechseln?
  • Kann sich der Kandidat noch örtlich und zeitlich in seinem Alltag orientieren? Kann er seine eigenen Entscheidungen treffen, noch reden und seine Bedürfnisse mitteilen?
  • Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe bei psychischen Problemen, wie aggressivem Verhalten oder Angstzuständen?
  • Inwieweit kann der Betroffene noch selbstständig duschen und sich täglich selbst versorgen?
  • Welche Hilfen benötigt der Antragsteller bei der Bewältigung von Krankheit und Behandlung wie z. B. Wechsel von Verband ?
  • Wie gut kann der Betroffene seinen Tagesablauf planen oder selbstständig Kontakt halten?

-Nach Anwendung eines speziellen Gewichtungsverfahrens wird die Gesamtpunktzahl für die Zuteilung von Versorgungspunkten herangezogen.

Antrag auf die höchste Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden, unterstützt von einem Arzt und einer Pflegefachkraft. Alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie z. B. das Pflegegutachten und der Nachweis über die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, sind beizufügen.

Der Pflegegrad kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Entstehens der Pflegebedürftigkeit erfüllt waren.

Wichtige Informationen für Menschen, die ausschließlich körperliche Pflege benötigen:

Die Pflegereform 2017 erschwert Menschen mit körperlichen Behinderungen den Zugang zur Pflegestufe 5. Dies ist ein besonderes Problem für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen. Den folgenden Patientengruppen jedoch wird der höchste Pflegegrad meistens bewilligt.

  • Menschen auf der Intensivstation mit laufendem medizinischem und pflegerischem Überwachungs- und Unterstützungsbedarf, z. B.: mit Krebs, Amyotropher Lateralsklerose (ALS), Multipler Sklerose (MS), neuromuskulärer Erkrankung oder häufiger maschineller Beatmung im fortgeschrittenen Lebensalter.
  • Ältere Patienten mit vielen Erkrankungen haben einen konstant hohen Bedarf an medizinischer und pflegerischer Unterstützung und Überwachung, zum Beispiel: B. gleichzeitig an schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes und Nierenversagen leiden.
  • Menschen mit Behinderungen, die z. B. mehrfache Amputationen erlitten haben oder an schweren Krankheiten wie Muskeldystrophie oder Tetraplegie leiden, können sich ohne fremde Hilfe nicht mehr selbst versorgen.

Pflegestufe 5 Geldleistung:

Bei anerkanntem Pflegebedarf sind Pflegebedürftige stark auf fremde Hilfe angewiesen. Damit können sie ein Pflegegeld der Pflegestufe 5 von der Pflegekasse erhalten. Bei Erfüllung der Pflegestufe 5 hat der Versicherte Anspruch auf folgende Sach- und Geldleistungen der Pflegekasse:

Informationen zu dem Pflegegrad 5 Geld:

2.095 Euro pro Monat Pflegesachleistung
901 Euro pro Monat Pflegegeld
1.995 Euro pro Monat Tages- und Nachtpflege
1.774 Euro pro Jahr Kurzzeitpflege
2.005 Euro pro Monat Vollstationäre Pflege
1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege
125 Euro pro Monat Leistungen zur Betreuung und Entlastung
2.005 Euro pro Monat Vollstationäre Pflege
40 Euro pro Monat Hilfsmittel zur Pflege
125 Euro pro Monat Betreuungs- und Entlastungsleistungen
4.000 Euro pro
Gesamtmaßnahme Wohnraumanpassung
25,50 Euro pro Monat Hausnotruf
214 Euro pro Monat Wohngruppenzuschuss
4.000 Euro pro
Gesamtmaßnahme Wohnraumanpassung

Pflegegeld:

Pflegebedürftige, die im eigenen Zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld beträgt monatlich 901 Euro.

Pflegesachleistung:

Ambulante Pflegedienste gewähren Pflegebedürftigen Leistungen für die häusliche Pflege, die Pflegeleistungen und Hilfe bei der Haushaltsführung umfassen.Diese Leistungen belaufen sich auf 2.095 Euro pro Monat.

Umwandlungsanspruch:

Bis zu 40 Prozent der noch verfügbaren finanziellen Mittel für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst können für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen benutzt werden. Diese Option wird Umwandungsanspruch genannt. Im Einzelnen bedeutet das, dass Versicherte im Pflegegrad 5 bis zu 838,00 Euro für zusätzliche Betreuung und Entlastung einsetzen können.

Sachleistung und Geldleistung kombiniert:

Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, haben oft nur wenige gute Möglichkeiten, aber mit einer kombinierten Sach- und Geldleistung können viele Einzelpersonen und Familien eine sinnvolle Entlastung erfahren. Bei dieser Art von Hilfe erhalten die Bedürftigen sowohl materielle Güter wie Lebensmittel oder Brennstoffe als auch eine zusätzliche Geldleistung. Solche Leistungen geben den Empfängern die Möglichkeit, langfristige Bedürfnisse wie Ausbildung oder Wohnung zu planen. Diejenigen, die diese Programme in Anspruch nehmen können, sind oft besser dran als ohne sie, da sie eine stabile, verlässliche und vorhersehbare Basis an Ressourcen bieten. Eine kombinierte Sach- und Geldleistung kann für Bedürftige eine echte Alternative sein. Diejenigen, die nicht monatelang warten wollen, bis ihnen die Unterstützung verweigert wird, könnten diese Option als vorteilhaft empfinden.

Tages- und Nachtpflege:

Im Pflegegrad 5 stehen Pflegebedürftigen monatlich 1.995 Euro für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. Diese Zuschüsse werden von den Pflegekassen zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt.

Kurzzeitpflege:

Wenn ein Pflege- und hilfsbedürftiger Kurzzeitpflege benötigt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, steht ihm ein Zuschuss von maximal 1.774 Euro für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im laufenden Jahr einen Zuschuss von bis zu 3.386 Euro bei der Pflegekasse zu beantragen. Voraussetzung ist, dass im gleichen Zeitraum keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.

. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollten diesen Umstand bei ihren Planungen berücksichtigen. Während der jährlich möglichen achtwöchigen Kurzzeitpflege gewähren die Pflegekassen pflegebedürftigen zusätzlich auch die Hälfte ihres Pflegegeldes, 901 Euro im Monat, also monatlich 450,50 Euro.

Verhinderungspflege:

Pflegebedürftige können bei Bedarf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen, wenn ihre pflegenden Angehörigen einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen. Versicherte, die den höchsten anerkannten Pflegegrad haben, können von ihrer Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.612 Euro für einen Zeitraum von höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beantragen. Diese Leistung wird für spezifische Pflegebedürfnisse gewährt.

Falls Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, stehen ihnen bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro zu. Sie erhalten die Hälfte ihres Pflegegeldes von 450,50 Euro pro Monat.

Entlastungsbetrag:

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der für die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann. Diese Leistungen können beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erfolgen, oder durch die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige, die dazu beitragen soll, die körperliche und geistige Aktivität zu fördern.

Finanzielle Unterstützung für den Umbau des Wohnraums:

Da die Wohnkosten weiter steigen und die Zinssätze niedrig bleiben, wird der Umbau von Häusern und Wohnungen von vielen Familien als lohnende Investition angesehen. Dies hat zu einer erhöhten Nachfrage nach finanzieller Unterstützung für solche Projekte geführt, da potenzielle Hausbesitzer nach Möglichkeiten zur Finanzierung von baulichen Reparaturen, Modernisierungen oder Erweiterungen ihrer Häuser suchen. Dank der zahlreichen Möglichkeiten, die online oder über Ihre Hausbank zur Verfügung stehen, ist es heute einfacher als je zuvor, die für Renovierungen erforderlichen Mittel zu erhalten. Von langfristigen Darlehen und Zuschüssen bis hin zu speziellen Programmen für Menschen mit Behinderungen oder geringem Einkommen wird es für die Menschen immer einfacher, die notwendigen Mittel für größere Renovierungsprojekte zu erhalten, ohne ihre Finanzen übermäßig zu belasten.

Medizinische Hilfsmittel und Verbrauchsartikel für die Pflege:

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung für bestimmte Hilfsmittel und Dienstleistungen. Dazu gehören monatliche Zuschüsse für den Verbrauch von Artikeln wie Einweghandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen, technische Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme und medizinische Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgelistet sind.

Pflegekurse für Familienmitglieder bei Pflegebedarf:

Seit 2017 bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige von Angehörigen und ehrenamtlich Tätigen nach § 45 SGB XI an.

Kostenlose Pflegeausbildung von Experten:

Die Pflege erfordert viel Engagement von Angehörigen. Die Situation kann schwierig sein, mit vielen offenen Fragen, besonders am Anfang. Kostenlose, auf Ihre speziellen Fragen und Themen zugeschnittene Pflegeschulungen können hilfreich sein.

Unterstützung von Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige:

Pflegebedürftige, die in Gemeinschaften oder in Gruppen mit ambulanter Pflege leben, können eine finanzielle Unterstützung zur Unterbringung in einem alters- und bedarfsgerechten Wohnumfeld erhalten. Bis zu 4 Bewohner erhalten je 4.000 Euro für zusätzlich wird bis zu 4 Einwohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 Euro und ein monatlicher Zuschuss von 214 Euro pro Person für die Anstellung eines Organisationsmitarbeiters zugestanden.

Beratungsbesuch und Beratung:

Die Pflegeversicherung übernimmt Beratungskosten für Pflegebedürftige der Stufe 5 und ihre Angehörigen, z. B. zur besseren Pflege oder zum altersgerechten Umbau von Wohnräumen. Darüber hinaus finanziert die Pflegekasse die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Beratungsbesuche durch qualifiziertes Pflegepersonal (siehe § 37 Abs. 3 SGBXI).

Pflege stationär:

Die stationäre Versorgung bietet eine Reihe wichtiger Vorteile für die Patienten und ist daher für diejenigen, die eine intensivere Behandlung benötigen, unerlässlich. Die stationäre Behandlung ermöglicht nicht nur einen häufigeren Zugang zu medizinischem Fachpersonal und Ressourcen, sondern auch eine engmaschige Überwachung über einen längeren Zeitraum. Während der stationären Behandlung liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung der notwendigen Behandlung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Dazu gehören die Erstattung des Pflegegeldes für “einrichtungeinheitliche Eigenanteile” (EEE) und Behandlungen der Pflegestufe 5. Es ist unbestreitbar, dass die Freisetzung solcher Ressourcen entscheidend zur Erleichterung lebensrettender Behandlungen beigetragen hat. Der Zugang zu angemessener stationärer Pflege kann den Verlauf der Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens eines Menschen auf bemerkenswerte Weise verändern.

Was bedeutet der Begriff “einrichtungseinheitlicher Eigenanteil” (kurz: EEE)?

Wenn Sie schon einmal einen Deutschkurs besucht haben, ist Ihnen vielleicht der Begriff “Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil” (kurz: EEE) begegnet. Aber was bedeutet dieses seltsam klingende Wort eigentlich?

Vereinfacht gesagt, ist der EEE eine einheitliche Gebühr, die einige deutsche Hochschulen von ihren Studierenden erheben. Mit dieser Gebühr werden verschiedene Ausgaben wie die allgemeine Verwaltung, der Studierendenservice und die Instandhaltung des Campus finanziert. Sie wird normalerweise zu Beginn eines jeden Semesters gezahlt. Da haben Sie es! Wenn Sie das nächste Mal die EEE auf Ihrer Hochschulrechnung sehen, wissen Sie genau, worum es sich dabei handelt und warum sie erhoben wird.

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